Mitteldeutsche Zeitung: Afghanistan Anwalt der Kundus-Kläger ist von Sieg vor Gericht überzeugt

Der Bremer Anwalt Karim Popal ist zuversichtlich,
dass die Angehörigen der Opfer des Luftangriffs von Kundus den
Prozess um Schadenersatz am Bonner Landgericht gewinnen werden. „Ich
bin sehr zufrieden“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf die
Eröffnung des Verfahrens am Mittwoch. „Mehr kann man am ersten
Prozesstag nicht erreichen.“ Popal fügte hinzu: „Das Gericht hat
entschieden, dass die Klage zulässig ist. Außerdem hat es dem
Beklagten aufgetragen, sich substanzieller zu äußern. Die Gegenseite
hat weder Argumente vorgebracht, noch konnte sie sich verteidigen.
Das einzige, was wir jetzt machen müssen, ist: Wir müssen unsere
Zeugen herbringen. Da die klagende Frau niemanden hat, der auf ihre
Kinder aufpassen kann, kommen die Kinder mit. Wir werden nachweisen,
dass die Opfer tatsächlich Opfer sind.“ Es sei jedenfalls klar, dass
der den Befehl gebende Oberst Georg Klein gegen die Regeln verstoßen
habe, „so dass es für die Kläger sehr gut aussieht“, so der Anwalt,
der selbst afghanischer Herkunft ist. In dem Zivilverfahren verlangt
ein Vater von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung getöteten Söhnen
von der Bundesrepublik 40 000 Euro. Eine Witwe und Mutter von sechs
Kindern, die nach Angaben ihrer Anwälte ihren Vater verloren haben,
will eine Entschädigung von 50 000 Euro. Der Bombenabwurf hat nach
ihrer Ansicht gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Die
Bundesrepublik sei als Dienstherr des damaligen Kommandeurs zur
Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.

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