Die Rechtmäßigkeit des Luftangriffs von Kundus am 4.
September 2009 mit schätzungsweise rund 100 Toten wird möglicherweise
bald gerichtlich geklärt. Das berichtet die in Halle erscheinende
„Mitteldeutsche Zeitung“ (Online-Ausgabe). Der Rechtsprofessor
Andreas Fischer-Lescano von der Universität Bremen erwägt gemeinsam
mit anderen Juristen eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln mit dem
Ziel feststellen zu lassen, dass der Angriff völkerrechtswidrig war.
Fischer-Lescano betonte gegenüber dem Blatt, dass er dem den Befehl
gebenden Oberst Georg Klein nicht schaden oder ihn ins Gefängnis
bringen wolle. „Nicht alles, was völkerrechtswidrig ist, ist auch
strafbar oder gar ein Kriegsverbrechen“, sagte er. Ihm gehe es um das
Prinzip, nicht um Personen. Und er gehe davon aus, dass das
Bombardement eindeutig völkerrechtswidrig gewesen sei, so
Fischer-Lescano. Da „es sich um den folgenreichsten Einsatz in der
Geschichte der Bundeswehr“ handele, sei er der Meinung: „Der Fall
sollte gerichtlich geklärt werden. Das ist auch im Interesse der
Truppe.“ Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den
Oberst im April 2010 eingestellt, da weder die Vorschriften des
Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
verletzt worden seien. Klein sei „sich der Verpflichtung bewusst“
gewesen, „zivile Opfer soweit irgend möglich zu vermeiden“, und habe
„hierbei keine ihm gebotene und praktikable Aufklärung unterlassen“,
hieß es damals. Fischer-Lescano war im Frühjahr bekannt geworden,
weil er zufällig und als Erster dem Plagiat des ehemaligen
Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auf die
Schliche kam und damit dessen Sturz auslöste. Sein Interesse am Fall
Kundus und der Plagiatsfall, beteuerte der Rechtsprofessor, hätten
aber nichts miteinander zu tun.
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