Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hat
betont, dass Bundespräsident Christian Wulff nach seinem Rücktritt
ein Ehrensold zusteht. „Die in dem entsprechenden Gesetz genannten
politischen oder gesundheitlichen Gründe sind unbestimmte
Rechtsbegriffe“, sagte er der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen
Zeitung“ (Samstag-Ausgabe). „Und Wulffs Vorgänger Horst Köhler ist ja
auch aus Gründen zurück getreten, die mehr im Persönlichen als im
Politischen zu liegen schienen. Trotzdem hat kein Mensch auch nur
eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu geben. Er
bekommt ihn.“ Das für die Entscheidung zuständige Bundeskabinett
unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel habe hier „einen
Spielraum“, so Battis. „Und das ist auch in Ordnung.“ Maßgeblich sei
letztlich, was sowohl Wulff als auch Merkel als Rücktrittsgründe
angäben und nicht, was mögliche objektive Rücktrittsgründe seien.
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