Mitteldeutsche Zeitung: Bundestag Grüne Basis will Urwahl der Spitzenkandidaten verhindern

Mitglieder der grünen Basis wollen die Urwahl der
Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl stoppen. Das berichtet die
in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ (Online-Ausgabe) unter
Berufung auf die Bundesgeschäftsstelle. Mehrere Mitglieder haben
deshalb das Bundesschiedsgericht angerufen. Dieses hat den
Widerspruch zurück gewiesen. Weil die Beschwerdeführer dagegen
ihrerseits Widerspruch eingelegt haben, kommt es nun am kommenden
Samstag zu einer mündlichen Verhandlung. Gibt das Schiedsgericht der
Beschwerde daraufhin statt, muss das seit mehreren Wochen laufende
Urwahlverfahren gestoppt werden. Gibt das Schiedsgericht der
Beschwerde nicht statt, wollen die Beschwerdeführer ein ordentliches
Gericht anrufen. Sie sammeln dafür bereits Geld. In einer der
„Mitteldeutschen Zeitung“ vorliegenden E-Mail der grünen Mitglieder
Regina Klünder aus dem Kreisverband Kiel und Claudia Laux aus dem
Kreisverband Bernkastel-Wittlich heißt es zur Begründung, das Problem
sei, dass allein die grüne Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt
für den Frauenplatz kandidiere, während ihr Kollege Anton Hofreiter,
Parteichef Cem Özdemir und Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert
Habeck um den Männerplatz konkurrierten. „Man kann sich sie (also
Göring-Eckardt) betreffend nur enthalten oder gegen die ganze Liste
mit Nein stimmen“, steht in der Mail. „Dadurch wären allerdings auch
die Stimmen für den männlichen Kandidaten der Wahl verloren. Durch
diese Bestimmung ist unseres Erachtens der Grundsatz der Gleichheit
der Wahl, also eine Grundlage demokra¬tischer Gepflogenheiten
verletzt, und das Wahlrecht als elementares satzungsmäßiges
Mitgliedsrecht wird dadurch beeinträchtigt.“ Göring-Eckardt könne
„theoretisch sogar nur mit einer Stimme gewählt werden – ein Unding
für eine Partei, die für Demokratie steht“. Weiter ist in der Mail zu
lesen: „Die Seite der Beschwerdeführer ist erklärtermaßen bereit,
diesen Grundsatzstreit notfalls auch vor ein öffentliches Gericht zu
tragen. Der Prozess vor einem ordentlichen Gericht kostet bekanntlich
Geld – kalkuliert wird derzeit mit einem Betrag von 2300 Euro
(zuzügliche Reisespesen), der gesichert werden muss. Eine der
Beschwerdeführerinnen wird diesen Betrag verauslagen, hofft aber auf
eine Refinanzierung durch ein Crowdfunding. Von den 2300 Euro konnten
bereits 900 Euro durch Zusagen gesichert werden.“ Die
Bundesgeschäftsstelle bestätigte den Vorgang, wollte ihn aber nicht
weiter kommentieren. Aus Parteikreisen verlautet allerdings, das
Verfahren sei absolut sauber. Im Übrigen sei es nicht Göring-Eckardt
anzulasten, dass niemand gegen sie antrete. Die Brandenburger
Kommunalpolitikerin Sonja Karas hatte nicht die laut Satzung für eine
Kandidatur erforderliche Unterstützung der Basis bekommen. So konnte
sich lediglich bewerben, wer als Direktkandidatin oder Listenkandidat
für die Bundestagswahl aufgestellt wurde oder ein Votum von einem
Kreis- oder Landesverband hatte. Die Wahlunterlagen wurden am 2.
Dezember an die rund 60 000 Mitglieder verschickt. Einsendeschluss
ist der 13. Januar. Das Ergebnis soll am 18. Januar verkündet werden.
Es ist bindend.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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