Das Bundesarbeitsministerium unter Führung von
Ursula von der Leyen (CDU) lehnt einen Antrag der
SPD-Bundestagsfraktion auf Besserstellung von DDR-Bürgern, die vor
dem 9. November 1989 aus der DDR in die Bundesrepublik übersiedelt
sind, ab. „Der Antrag ist abzulehnen“, sagte eine
Ministeriums-Sprecherin der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen
Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). „Nach dem Ende der deutschen Teilung
und dem Inkrafttreten des Renten-Überleitungsgesetzes hatte das
Fremdrentengesetz seine Berechtigung verloren. Nunmehr konnte die
Rente anhand der tatsächlich versicherten, auf West-Niveau
hochgewerteten Entgelte berechnet werden. Eine Differenzierung
zwischen den Übersiedlern, die vor dem 9. November 1989 übergesiedelt
sind, und den Übersiedlern, die in der Zeit vom 9. November 1989 bis
zum 18. Mai 1990 (Tag der Unterzeichnung des 1. Staatsvertrages)
übergesiedelt sind, ist rentensystematisch nicht zu begründen.“ Eine
von zwei Versicherten in der ehemaligen DDR zurückgelegte
Beitragszeit sollte in der Rente auch gleich behandelt werden, so die
Sprecherin. Betroffen sind etwa 200000 Menschen, deren Rente aufgrund
der Umstellung vom Fremdrentengesetz auf das
Renten-Überleitungsgesetz im Schnitt um 250 Euro monatlich niedriger
ausfällt. SPD-Rentenexperte Anton Schaaf möchte dies ändern und
trifft damit in Teilen der Unionsfraktion auf Zustimmung. Diese
können sich gegen von der Leyen jedoch nicht durchsetzen. Die
Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge hat sich in der
Angelegenheit an den Unionsfraktionsvorsitzenden Volker Kauder
gewandt. „Wir stellen mit Genugtuung fest, dass es innerhalb des
Bundestages zunehmend Abgeordnete gibt, die sich dafür einsetzen,
dass nun endlich, mehr als 20 Jahre nach der Herstellung der
deutschen Einheit, der seit mehreren Legislaturperioden schwelende
Konflikt aus der Welt geschafft wird“, schreibt deren Vorsitzender
Jürgen Holdefleiß in einem der Zeitung vorliegenden Brief. „Wann wird
sich die Unionsfraktion der Sache annehmen?“ Der Vorsitzende der
Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Rainer
Wagner, moniert in einer der „Mitteldeutschen Zeitung“ ebenfalls
vorliegenden Erklärung: „Dass die ehemaligen DDR-Flüchtlinge, die ihr
Eintreten für die Werte von Freiheit und Demokratie mit teilweise
jahrelangen Haftstrafen oder aber mit vielfältigen Stasi-Schikanen
und Beeinträchtigungen durch den DDR-Unrechtsstaat bezahlen mussten,
durch das bundesdeutsche Rentenrecht heute wieder bestraft werden,
ist schlimm. Es befremdet uns besonders, dass eine Ministerin der
Partei, die einst des Lobes voll für DDR-Flüchtlinge war, heute ihren
ehemaligen politischen Freunden in den Rücken fällt.“ Die
Organisation erbost nicht zuletzt, dass Vertreter der Koalition die
Rente gegen jene Summen aufrechnen wollen, die einst von der
Bundesrepublik für den Freikauf von DDR-Häftlingen bezahlt wurden.
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