Der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, lehnt den Antrag von SPD
und Grünen, Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst künftig an
einen Anfangsverdacht zu knüpfen, ab. „Ich möchte das nicht von einem
Anfangsverdacht abhängig machen“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ ( Online -Ausgabe). „Denn der
Anfangsverdacht ergibt sich ja.“ Vaatz fügte mit Blick auf die
Koalitionsmehrheit hinzu: „Ich neige eher dazu, die Sache dann
alleine zu machen.“ Allerdings müssten hierüber noch Gespräche
geführt werden. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte
dem Blatt zuvor erklärt: „Schwarz-Gelb will eine Ausweitung der
Regelüberprüfung auf Stasi-Mitarbeit im öffentlichen Dienst auf A 13
oder E 13 besoldete Beamte oder Angestellte. Dagegen wenden wir uns,
weil wir sagen: Eine Überprüfung sollte dann stattfinden, wenn
Anhaltspunkte für eine Tätigkeit bei der Stasi vorliegen – also
anlass- und verdachtsbezogen. Das sollte aber nicht für Zehntausende
von Menschen gelten.“ Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf wurde vom
Bundestag bereits in erster Lesung beraten. Die Koalition möchte das
Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. Am 27. Juni wird es
eine Expertenanhörung geben. Die Zahl der Überprüfungen auf
Stasi-Mitarbeit im öffentlichen Dienst war von 50964 im Jahr 2005 auf
76 im Jahr 2010 drastisch zurückgegangen.
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