Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat gestern in dem
seit Jahren andauernden Streit um ein Disziplinarverfahren gegen den
früheren Dezernenten und heutigen Oberbürgermeister der Stadt Halle,
Bernd Wiegand (parteilos), ein Urteil gesprochen. Das
Disziplinarverfahren sei rechtmäßig, so die Richter. Die Klage von
Wiegand, mit der das Disziplinarverfahren aufgehoben werden sollte,
wurde abgewiesen. Allerdings kündigte der Anwalt von Wiegand,
Michael Moeskes an, dass eine Berufung am Oberverwaltungsgericht
geprüft werde.In dem Disziplinarverfahren ging es vor allem um
Vorwürfe im Zusammenhang mit der Neueinstellung seiner persönlichen
Referentin. Wiegand, so die damalige Oberbürgermeisterin Dagmar
Szabados (SPD) habe die Weisung missachtet, eine bisherige Referentin
nach ihrem Erziehungsurlaub weiter zu beschäftigen. Wegen insgesamt
14 weiterer Vorwürfe sah die Disziplinarverfügung vor, dass Wiegand
zwanzig Prozent seiner damaligen Bezüge für die Dauer von einem Jahr
gestrichen werden. Auch die Höhe dieses Disziplinarmaßes sah das
Verwaltungsgericht,das als einziges im Land eine Kammer für
Disziplinarverfahren hat, als korrekt an. Die Stadt entsendete keinen
Vertreter zu dem Prozess. Der damalige Unterzeichner des
Disziplinarverfahrens, Bürgermeister Egbert Geier (SPD), hatte sich
selbst für die Verhandlung als befangen erklärt.
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