Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat gestern in dem 
seit Jahren andauernden Streit um ein Disziplinarverfahren gegen den 
früheren Dezernenten und heutigen Oberbürgermeister der Stadt Halle, 
Bernd Wiegand (parteilos), ein Urteil gesprochen. Das 
Disziplinarverfahren sei rechtmäßig, so die Richter. Die Klage von 
Wiegand, mit der das Disziplinarverfahren aufgehoben werden sollte, 
wurde abgewiesen.  Allerdings kündigte der Anwalt von Wiegand, 
Michael Moeskes an, dass eine Berufung am Oberverwaltungsgericht 
geprüft werde.In dem Disziplinarverfahren ging es vor allem um 
Vorwürfe im Zusammenhang mit der Neueinstellung seiner persönlichen 
Referentin. Wiegand, so die damalige Oberbürgermeisterin Dagmar 
Szabados (SPD) habe die Weisung missachtet, eine bisherige Referentin
nach ihrem Erziehungsurlaub weiter zu beschäftigen. Wegen insgesamt 
14 weiterer Vorwürfe sah die Disziplinarverfügung vor, dass Wiegand 
zwanzig Prozent seiner damaligen Bezüge für die Dauer von einem Jahr 
gestrichen werden. Auch die Höhe dieses Disziplinarmaßes sah das 
Verwaltungsgericht,das als einziges im Land eine Kammer für 
Disziplinarverfahren hat, als korrekt an. Die Stadt entsendete keinen
Vertreter zu dem Prozess. Der damalige Unterzeichner des 
Disziplinarverfahrens, Bürgermeister Egbert Geier (SPD), hatte sich 
selbst für die Verhandlung als befangen erklärt.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Weitere Informationen unter:
http://