Der Vorsitzende der Union der Opferverbände
Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Rainer Wagner, sieht nach
dem jüngsten Bericht über Zwangsblutspenden von DDR-Häftlingen für
das Rote Kreuz in Bayern den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.
„Das ist mir neu“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). „Zuzutrauen wäre es
ihnen. Da ist der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt.“
Wagner fügte mit Blick auf die Zwangsarbeit von DDR-Häftlingen
zugunsten westlicher Unternehmen hinzu: „Wir sind an einer
umfänglichen Aufarbeitung interessiert. Und wir wollen alle
Beteiligten ins Boot holen und versuchen, für die Betroffenen etwas
zu erreichen.“ Denkbar sei beispielsweise eine Entschädigung in Form
einer Rente aus einem Fonds, in den Unternehmen, aber auch das
Bundesfinanzministerium einzahlten. Wagner bezog sich auf eine Studie
der Stasi-Unterlagenbehörde, über die das ARD-Magazin „Report“
berichtet hatte.
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