Die Bundesregierung lehnt Auskünfte über die
Anwendung der Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt ab und
hat damit Kritik von Linkspartei und SPD auf sich gezogen. Das
berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“
(Freitag-Ausgabe). In einer der Zeitung vorliegenden Antwort auf eine
„Kleine Anfrage“ des Linkspartei-Abgeordneten Jan Korte heißt es:
„Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich.“ Denn dies „würde die
Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in
einem äußerst gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten“. 2010 hatte die
Bundesregierung auf dieselbe Frage noch geantwortet, das BKA habe
„bis heute keine Maßnahmen der Online-Durchsuchung durchgeführt“.
Korte sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“ zu der Weigerung: „Das ist
ein Affront gegenüber dem ganzen Parlament. Denn die
Online-Durchsuchung is t ein sehr bürgerrechtsintensiver Eingriff,
der vom Parlament beschlossen worden ist.“ Der innenpolitische
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, pflichtete
Korte ausdrücklich bei. „Die Abgeordneten haben ein Recht darauf, das
zu erfahren“, erklärte er. „Geheimhaltung darf nicht gegen den
Abgeordneten gerichtet, sie muss mit ihm gemeinsam organisiert
werden. Ich werde der Sache nachgehen.“ Die aktuelle Weigerung steht
im Widerspruch zu den letzten Erklärungen des Bundesinnenministeriums
sowie des stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings. Dieser hatte im Zuge der
Festnahme Terror-Verdächtiger Anfang Mai wissen lassen: „So konnte
die Düsseldorfer Zelle auch mithilfe einer Online-Durchsuchung
ausgehoben werden.“ Das Instrument war lange Zeit umstritten und kann
erst seit 2009 eingesetzt werden.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200