Mitteldeutsche Zeitung: Justiz MZ-Redakteur gewinnt Klage gegen Ministerium: Fahrtenbücher müssen offengelegt werden

Hat der ehemalige Finanz-Staatssekretär Heiko Geue
(SPD) seine Dienstfahrten korrekt abgerechnet? Seit zweieinhalb
Jahren mauert das Haus von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) dazu
und hat Redakteuren der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen
Zeitung die Auskunft verweigert. Gestern bekam die Mauer Risse: Das
Verwaltungsgericht Halle gab einer Klage des MZ-Landeskorrespondenten
Kai Gauselmann statt und entschied, dass das Ministerium Einsicht in
die Fahrtenbücher gewähren muss. Das berichtet die Zeitung in ihrer
Mittwochausgabe. Gauselmann hatte Ende 2012 auf Basis des
Informationszugangsgesetzes Akteneinsicht beantragt. Zuvor hatte das
Ministerium die Beantwortung konkreter Fragen zur Dienstwagennutzung
abgelehnt, weil „einzelpersonalbezogene Daten berührt“ seien.
Auslöser der Recherche war Geues Versuch, die Dienstwagen-Richtlinie
des Landes zu seinen Gunsten ändern zu lassen. Anders als Minister
mussten Staatssekretäre für jeden mit dem Dienstwagen privat
gefahrenen Kilometer außerhalb Sachsen-Anhalts mindestens 30 Cent an
die Landeskasse überweisen, mit Fahrer 15 Cent mehr. Geue hätte also
die privaten Fahrten von seiner Berliner Wohnung bis zur Landesgrenze
zahlen müssen. Geues Ansinnen scheiterte aber am Widerstand des
Rechnungshofs. Dem Vernehmen nach wollte er sich damit nicht
zufrieden geben. Der MZ lagen Hinweise vor, wonach er private
Fahrten als Dienstfahrten abgerechnet haben soll. Um das aufklären zu
können, ist Einsicht in die Fahrtenbücher nötig. Die Mitteldeutsche
Zeitung ist der Ansicht, dass Geue über die Nutzung seines vom
Steuerzahler finanzierten Dienstwagens Rechenschaft ablegen muss.
Das sah gestern das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz des
Gerichtspräsidenten Ulrich Meyer-Bockenkamp ähnlich. Er begründete
sein Urteil mit dem erheblichen Interesse der Allgemeinheit daran,
wie die Staatssekretären „zur Verfügung gestellten Sachmittel“
verwendet werden. Gegenüber dieser Kontrollfunktion wiege das private
Interesse Geues weniger schwer. Gauselmanns Anwalt Daniel Heymann
erklärte: „Dem Gesetzeszweck wird Geltung verschafft: Den
voraussetzungslosen Zugang zu Informationen zu gewähren.“ Bislang sei
die Praxis beim Informationszugangsgesetz leider eine andere. Aber:
„Das Urteil ist jetzt vielleicht ein wichtiger Schritt, damit die
Verwaltungen das umsetzen, was der Gesetzgeber gewollt hat“, sagte
Heymann. Das Ministerium muss nun Einsicht in die Fahrtenbücher
gewähren und die Kosten des Verfahrens tragen. Allerdings ist das
Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium ließ gestern offen,
ob es Rechtsmittel einlegt und eine Berufung anstrengt. Dafür warte
man das schriftliche Urteil ab. Geue war für die Zeitung nicht zu
erreichen.

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Hartmut Augustin
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