Mitteldeutsche Zeitung: Justiz SPD-Rechtspolitiker Lischka mahnt Länder zur Einhaltung der Vorgaben des OLG Naumburg zur Sicherungsverwahrung

Der rechtspolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat die Länder ermahnt,
sich bei der künftigen Unterbringung von Sicherungsverwahrten an dem
jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg zu orientieren.
„Der Beschluss wirft die bisherigen Planungen, was die Größe der
Räume angeht, komplett über den Haufen“, sagte er der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Denn
bisher wurde bei dem Abstandsgebot (zur normalen
Gefängnisunterbringung), das das Bundesverfassungsgericht normiert
hat, nicht von 20 Quadratmetern ausgegangen, sondern von 15. Ich gehe
deshalb davon aus, dass Sicherungsverwahrte in anderen Ländern nun
mit ähnlichen Anträgen kommen werden. Und wenn andere
Oberlandesgerichte von dem Naumburger Urteil abweichen wollen, dann
müssen sie das dem Bundesgerichtshof vorlegen.“ Lischka erklärte
weiter: „Die Länder müssen den Naumburger Beschluss in ihre Planungen
mit einbeziehen, weil sie sonst Gefahr laufen, dass
Sicherungsverwahrte entlassen werden müssen, da die Standards nicht
eingehalten wurden.“ Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
entschied, dass den Betroffenen von 2013 an mindestens 20
Quadratmeter Wohnraum plus Bad und Küchenzeile zustehen. Geklagt
hatte ein Sicherungsverwahrter. Der Beschluss des Naumburger Gerichts
ist nicht anfechtbar.

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