Der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich kritisch zum
Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg geäußert, wonach
Sicherungsverwahrten künftig ein Zimmer von 20 Quadratmetern plus Bad
und Küchenzeile zustehe. „Der Beschluss erhöht den Druck, zu bundes-
und landesgesetzlichen Regelungen zu kommen, auch damit die
Erwartungen nicht zu sehr ins Kraut schießen, was Abstandsgebot
heißt“, sagte er der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Online-Ausgabe). „Deshalb ist er vielleicht ganz heilsam.“ Der
CDU-Politiker fügte allerdings hinzu: „Der Standard wird vom
Gesetzgeber gesetzt und nicht von einem Gericht. Im Übrigen kann man
sicherlich auch auf weniger als 20 Quadratmetern einen eigenen
Lebensbereich haben – zumal der Sicherungsverwahrte ja nicht 24
Stunden nur auf diesen Raum beschränkt ist und es die Verpflichtung
gibt, ihm auch sonstige Angebote zu machen.“ Krings betonte, ihm
schienen 20 Quadratmeter „etwas zu hoch gegriffen“. Die Länder waren
bisher von einer Raumgröße von 15 Quadratmetern ausgegangen. Andere
Oberlandesgerichte müssen nun den Bundesgerichtshof konsultieren,
wenn sie anders als das Naumburger Gericht urteilen wollen. Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass die
Sicherungsverwahrung bis 2013 grundsätzlich neu geregelt werden muss.
Die Richter fordern einen „freiheitsorientierten und
therapiegerichteten Vollzug“.
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