Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Wolfgang Bosbach (CDU), hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
aufgefordert, die Beobachtung zahlreicher Realpolitiker in der
Linkspartei im Einzelfall zu begründen. „Wer sich in der Partei eine
Kommunistische Plattform hält, darf sich nicht wundern, dass es eine
Beobachtung durch den Verfassungsschutz gibt“, sagte er der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe), fügte
aber hinzu: „Ich war überrascht über die hohe Zahl der Abgeordneten.
Der Verfassungsschutz muss im Übrigen schon gut begründen, warum er
auch Material sammelt über die Realos bei der Linkspartei. Er muss
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen belegen können.
Allein die Mitgliedschaft in der Partei reicht dafür nicht aus.“ Dass
es besonders heikel sei, Bundestagsabgeordnete zu beobachten,
verstehe sich von selbst. Der beste Ort für eine solche Erläuterung
sei der Bundestags-Innenausschuss, so Bosbach. Er tagt am Mittwoch
das nächste Mal. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in
Karlsruhe stellte noch für 2012 ein Urteil über die Klage der
Bundestagsfraktion sowie des Thüringer Linksfraktionsvorsitzenden
Bodo Ramelow gegen die Beobachtung in Aussicht. Sie erklärte der
„Mitteldeutschen Zeitung“: „Das Gericht wird voraussichtlich in
diesem Jahr entscheiden.“ Das Bundesamt für Verfassungsschutz
beobachtet 27 Bundestags- und 11 Landtagsabgeordnete.
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