Der Bundesgerichtshof hat nun ein Grundsatzurteil
gegen ganz offene Altersdiskriminierung gefällt. Der ehemalige
Geschäftsführer der Kölner Kliniken hat Anspruch auf Schadensersatz
und zusätzliches Schmerzensgeld, weil das Unternehmen den Vertrag mit
dem damals 62-Jährigen allein aus Altersgründen nicht verlängert hat.
Den Job bekam ein 41-Jähriger. Das war 2008. Inzwischen hat sich die
gesellschaftliche Realität gewandelt, und das Bewusstsein dazu. Die
demografische Entwicklung führt dazu, dass Unternehmen bald froh
sein werden, wenn der 62-Jährige seinen Vertrag verlängert. Weil es
den 41-Jährigen Konkurrenten gar nicht mehr gibt.
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