Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke
(SPD), lehnt auf den Osten zugeschnittene Ausnahmen bei der
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab. „Die Ausnahmen sind im
Koalitionsvertrag definiert“, sagte sie der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe). „Ich halte nichts davon,
weitere Ausnahmen zu schaffen – auch nicht für Ostdeutschland.
Außerdem gibt es ja eine Öffnungsklausel, die besagt: Wer den
Mindestlohn zum 1. Januar 2015 nicht zahlen kann, kann vorher einen
entsprechenden Tarifvertrag schließen und so einen Aufschub bis Ende
2016 erreichen. Aktuell haben wir in Ostdeutschland eine –
Entschuldigung! – unterirdische Tarifbindung. Mit dem
Mindestlohngesetz stärken wir die Tarifautonomie.“ Gleicke fügte
hinzu: „Schon jetzt singt die mittelständische Wirtschaft das
Klagelied vom Fachkräftemangel. Mir haben Unternehmer schon vor
Jahren in meinem thüringischen Wahlkreis unweit von Bayern gesagt:
,Wir brauchen Fachkräfte. Wenn wir die nicht anständig bezahlen,
ziehen die 20 Kilometer weiter.– Außerdem sagen mir viele Leute: ,Ich
möchte schon, dass diejenige, die mir die Haare schneidet, am
Monatsende ihre Miete bezahlen kann.– Es geht nicht, dass Menschen
den ganzen Tag arbeiten und nicht wissen, wie sie über die Runden
kommen sollen. Mir ist das peinlich.“
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