Das seit 2002 geltende Prostitutionsgesetz der
damaligen rot-grünen Koalition hat nicht zu einem Anstieg der
Zwangsprostitution geführt. Vielmehr sind die Opferzahlen
zurückgegangen. Das berichtet die in Halle erscheinende
„Mitteldeutsche Zeitung“ (Freitag-Ausgabe) unter Berufung auf die
Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des
Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Volker Beck. In der
Antwort heißt es unter Verweis auf Daten des Bundeskriminalamtes: „Im
Jahr 2000 wurden im Bundeslagebild Menschenhandel insgesamt 926 Opfer
registriert, im Jahr 2011 waren es 640. Dies entspricht einem
Rückgang der Zahlen um knapp 31 Prozent. Vergleicht man die Zahl der
registrierten Opfer im Jahr 2003″, also ein Jahr nach Inkrafttreten
des Prostitutionsgesetzes, „mit der Zahl aus dem Jahr 2011, so ist
hier ein Rückgang um gut 48 Prozent feststellbar.“ Zugleich gebe es
„größere Aktivitäten der Polizei“. Das Gefährdungspotenzial des
Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sei deshalb mit
im Schnitt 600 bis 800 Opfern jährlich „begrenzt“. Ausdrücklich heißt
es weiter, es gebe „keinen signifikanten Anstieg der Opferzahlen, der
auf eine mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kausal
verknüpfte Ausweitung des Phänomens hinweisen würde“. Beck fühlt sich
durch die Antwort bestätigt. „Die These, ein liberales
Prostitutionsgesetz führe zu mehr Menschenhandel, ist widerlegt“,
sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Im Gegenteil: Seit der
Liberalisierung gab es mehr polizeiliche Aktivität und dennoch
deutlich weniger Tatverdächtige, Verurteilte und Opfer. Das spricht
eher dafür, dass die Herauslösung der Prostitution aus dem
kriminellen Milieu zunehmend gelingt.“ Im Prostitutionsgesetz wurde
festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht mehr verboten
und nicht sittenwidrig ist. Ziel war es, die rechtliche Situation von
Prostituierten zu verbessern und Zuhältern den Boden zu entziehen.
Gleichwohl wird in der schwarz-gelben Koalition über eine
Verschärfung der Regeln nachgedacht.
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