In Berliner Sicherheitskreisen herrschen angesichts
der Freilassung des Terrorverdächtigen Holger G. wachsende Zweifel,
ob es gelingen wird, Beate Zschäpe oder andere mutmaßliche
Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU)
rechtskräftig zu verurteilen. „Frau Zschäpe sagt nichts, und die
beiden anderen sind tot“, sagte ein Vertreter der Bundesregierung der
in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe)
mit Blick auf die Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Unter
diesen Umständen sei es schwer, Zschäpe wegen der Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung anzuklagen. Denn eine
terroristische Vereinigung bestehe laut gesetzlicher Definition aus
mindestens drei Menschen. So lange man ihr keine aktive Beteiligung
oder zumindest Mitwisserschaft nachweisen könne, stehe die
Behauptung, sie sei Mitglied einer terroristischen Vereinigung
gewesen, auf tönernen Füßen. Es müsse deshalb weiter ermittelt
werden, um den Vorwurf erhärten zu können. Aus dem
NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages verlautet: „Die
Bundesanwaltschaft tut sich nicht leicht, die Mitwisserschaft von
Frau Zschäpe für die Mordserie zu belegen.“ Der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dem Ausschuss, Clemens Binninger (CDU),
erklärte der „Mitteldeutschen Zeitung“ in Bezug auf Holger G.: „Mich
überrascht, dass es nicht gelungen ist, den dringenden Tatverdacht
aufrechtzuerhalten, und ich hoffe sehr, dass dadurch der weitere
Erfolg der Ermittlungen nicht gefährdet wird.“ Der Vorsitzende des
Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), kündigte an, der
Stand der Ermittlungen werde Ende Juni Thema in dem Gremium sein.
Vertreter des Bundeskriminalamtes und der Bundesanwaltschaft sollten
dann Auskunft geben. Der Bundesgerichtshof hatte den Haftbefehl gegen
Holger G. am Freitag aufgehoben. Er habe den NSU zwar mit Papieren
und einer Pistole versorgt, teilte der Strafsenat mit, vermutlich
aber ohne von dessen Taten zu wissen.
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