Die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes droht im
Bundesrat zu scheitern. Das berichtet die in Halle erscheinende
„Mitteldeutsche Zeitung“ (Online-Ausgabe) und beruft sich dabei auf
die Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates am Donnerstag. Darin
wurde nach Teilnehmerangaben vor allem Kritik an Paragraph 37 des
Gesetzes laut, der die Versetzung von 45 ehemaligen
Stasi-Mitarbeitern aus der Stasi-Unterlagen-Behörde in andere
Bundesbehörden regelt. Dieser Passus ist nach übereinstimmender
Meinung der Ausschuss-Mitglieder rechtlich bedenklich. Zwar
scheiterte ein Antrag des von SPD und Linkspartei regierten
Brandenburg, den Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat zu verweisen. Bei der Schlussabstimmung über
den Entwurf votierten die von SPD und Grünen regierten Länder
allerdings mit Nein oder enthielten sich. Bliebe dies auch in der
entscheidenden Sitzung des Plenums des Bundesrates am 4. November so,
dann hätte das Gesetz keine Mehrheit. Ein Teilnehmer der
Innenausschuss-Sitzung sagte dem Blatt: „Das Gesetz steht auf der
Kippe. Im Plenum wird es vermutlich nicht reichen.“ Die Novelle ist
wegen der geplanten Versetzung der Ex-Stasi-Leute seit Wochen äußerst
umstritten. Sollte es wider Erwarten im Bundesrat doch eine Mehrheit
finden und nach seinem In-Kraft-Treten Anfang des Jahres angewandt
werden, ist mit Klagen der Betroffenen zu rechnen. Auch der
Vorsitzende des Beirates der Stasi-Unterlagen-Behörde, Richard
Schröder, lehnt das Gesetz ab. Er erklärte es in einem am Sonntag
veröffentlichten „Spiegel“-Essay für unzulässig. Das Gesetz ist im
Bundesrat zustimmungspflichtig, weil es in der Hauptsache die weitere
Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit im öffentlichen Dienst beinhaltet.
Diese würde normalerweise 2011 enden, soll jedoch bis 2019 verlängert
werden. Der Vollzug der Stasi-Überprüfung betrifft auch die Länder.
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