Einige der 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in der
Stasi-Unterlagen-Behörde haben mittlerweile ihre Bereitschaft
signalisiert, auf freie Stellen in anderen Bundesbehörden bzw.
Ministerien zu wechseln. Das berichtet die in Halle erscheinende
„Mitteldeutsche Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien. „Da gibt
es Bewegung“, heißt es von Abgeordneten. „Die Front bröckelt.“ Die
Sprecherin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Dagmar Hovestädt, verwies
darauf, dass Behördenleiter Roland Jahn noch einmal alle
Bundesministerien angeschrieben und darum gebeten habe, freie Stellen
anzubieten. Im Herbst war davon die Rede gewesen, dass 19 solcher
Stellen bereit stünden. Jetzt seien es mehr, betonte Hovestädt. Dabei
will die Behörde Zwang offenbar vermeiden. Es gehe um für alle
Beteiligten befriedigende Lösungen, so die Sprecherin. Die neuen
Stellen müssten für die Betroffenen auch attraktiv sein. Das Ganze
sei „ein Prozess“. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Kulturausschuss, Marco Wanderwitz, sagte hingegen, man arbeite
zumindest vorläufig auf freiwillige Lösungen hin. Er nannte als Frist
das erste Quartal. Der Vorsitzende des Beirates der
Stasi-Unterlagen-Behörde, Richard Schröder, forderte Jahn unterdessen
auf, möglichst behutsam zu sein. „Die Behörde sollte nicht die
Grenzen des Rechtsstaates testen“, erklärte er der „Mitteldeutschen
Zeitung“. „Das ist kein guter Stil.“ Ohnehin sei die ganze
Angelegenheit „nicht mit einem Federstrich erledigt“. Der Sprecher
der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, rückte
gegenüber dem Blatt von dem Ziel ab, alle 45 Ex-Stasi-Leute zu
versetzen. Der Versuch, den Leuten neue Jobs zu vermitteln, werde
„überwiegend erfolgreich sein“, sagte er. „Dass er wirklich bis zum
letzten Mann erfolgreich ist, darauf war er nie angelegt.“ Es gehe um
„das grundsätzliche Signal“. Das Anfang Januar in Kraft getretene
neue Stasi-Unterlagen-Gesetz sieht Versetzungen vor. Allerdings hat
die Gewerkschaft der Polizei für den Fall, dass Zwang ausgeübt wird,
bereits eine Sammelklage in Aussicht gestellt. Dieser werden von
Experten gute Chancen eingeräumt.
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