Mitteldeutsche Zeitung: Strafrechtsänderung Richterbund kritisiert geplanten Führerscheinentzug an Stelle eine Haftstrafe

Der Deutsche Richterbund (DRB) hält nichts von der
Absicht von Union und SPD, den Führerschein künftig auch als
Alternative zur Freiheitsstrafe einzuziehen sowie auch bei Straftaten
wie Diebstahl, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
stehen. Wie die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“
(Freitagausgabe) berichtet, hat der Richterbund verfassungsrechtliche
Bedenken, weil die Strafe nicht gegen jeden verhängt werden könne und
deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Wer das Pech habe,
keinen Führerschein zu besitzen und ihn also auch nicht abgeben
könnte, müsste stattdessen eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinnehmen,
heißt es laut DRB. Ein weiteres Problem würde sich bei der
Vollstreckung der Strafe ergeben, schreibt die MZ. Bei
Führerscheinentzug sei keine Überwachung möglich, ob der Verurteilte
dann nicht trotzdem fährt. Außerdem würde er mit Fahren ohne
Fahrerlaubnis eine neue Straftat begehen, was eine
Strafbarkeits-spirale ermögliche. Bei dem Vorhaben bestehe laut
Richterbund eher der Verdacht, dass in Zeiten knapper Kassen durch
Fahrverbote an der kostenintensiven Überwachung einer
Strafvollstreckung gespart werden soll.

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Hartmut Augustin
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