Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes,
Ulrich Kirsch, hat Aufklärung über das Öffnen von Briefen deutscher
Afghanistan-Soldaten verlangt. „Der Soldat hat die gleichen
staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger auch“, sagte
er der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Mittwoch-Ausgabe). Dazu zähle das Recht auf Einhaltung des Post- und
Fernmeldegeheimnisses. „Diese Rechte können nur aufgrund
militärischer Erfordernisse eingeschränkt werden. Ich kann mir
allerdings nicht vorstellen, dass dazu gehört, dass man anderer Leute
Briefe liest – es sei denn, man hat irgendwelche Hinweise darauf,
dass da irgendetwas läuft, was wiederum strafrechtliche Relevanz
hat.“ Das Ganze müsse jetzt „wasserdicht ermittelt werden – und zwar
gegen diejenigen, die die Chance hatten, die Post zu öffnen“, mahnte
Kirsch. Erst dann könne man abschließende Bewertungen abgeben. Im
Zweifel müssten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein Sprecher des Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus erklärte dem
Blatt, bei den Briefen aus dem Feldlager Masar-i-Scharif handele es
sich nicht um einige wenige, sondern um „zahlreiche“ Briefe – und
zwar ausschließlich um Briefe, nicht um Päckchen oder Pakete, mit
denen sich möglicherweise etwas hätte aus dem Land schmuggeln lassen.
Auffällig sei zudem, dass die Briefe keine Markierung des für
Kontrollen zuständigen Zolls aufwiesen, wie das normalerweise üblich
sei. Königshaus hatte in einem Brief an Verteidigungsminister
Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auf den Vorgang aufmerksam gemacht
und seinerseits um Aufklärung gebeten.
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