Mitteldeutsche Zeitung: Verbot Koalition streicht Alkoholverbot auf Marktplätzen

Landes-Innenminister Holger Stahlknecht (CDU)
streicht aus dem Polizeigesetz des Landes die Grundlage für ein
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Laut einer
Ministeriumssprecherin werde damit den Vorgaben des
Landesverfassungsgerichts entsprochen. Das berichtet die in Halle
erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe). Auch die
Koalitionsfraktionen rücken von dem Verbot ab. „Wir sehen das Verbot
nicht mehr vor, sind aber dafür offen, wenn jemand eine rechtliche
Formulierung vorschlägt, die den Vorgaben des Gerichts genügt“, sagte
CDU-Fraktionschef André Schröder der MZ. Die SPD hatte das
Alkoholverbot ursprünglich vorgeschlagen, rückt aber auch davon ab.
„Ich will mich dafür nicht verkämpfen. Wenn wir das handwerklich
nicht hinkriegen, sollten wir nicht fünf Anläufe machen“, sagte
SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben. Das Landesverfassungsgericht hatte
im vergangenen Jahr nach der Klage der Oppositionsfraktionen von
Linken und Grünen für Teile des Polizeigesetzes Korrekturen und
Nachbesserungen verlangt; das Alkoholverbot erklärten die Richter
indes für verfassungswidrig: Weil der Nachweis fehle, dass der
Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen zu mehr Straftaten führt. Die
Stadt Magdeburg hatte 2008 ein Alkoholverbot für den zentralen
Hasselbachplatz verhängt, es wurde aber 2010 vom
Oberverwaltungsgericht kassiert – weil die Rechtsgrundlage fehlte.
Die sollte durch das neue Polizeigesetz entstehen.

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