Juristische Strafen bleiben ihr erspart: Sie
zeigte sich rechtzeitig selbst an. Die Millionensumme, die sie
nachzahlte, enthielt einen Sicherheitspuffer: Der Betrüger zahlt
mehr, damit die Selbstanzeige nicht an Rechenfehlern scheitert. Das
beweist, wie nötig die Reform des Instruments ist: Wer formale Fehler
macht wie Hoeneß, dem droht Haft. Wer dank Zufall richtig liegt,
bleibt straffrei. Das riecht nach Willkür. Wie die ganze Regelung:
Unter Kleine-Leute-Verbrechen gibt es jedenfalls keins, das bei
Selbstanzeige straffrei bleibt.
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Hartmut Augustin
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