An der aktuellen EuGH-Entscheidung ist für
Deutschland vor allem ein Punkt von praktischer Bedeutung: Es darf
nicht mehr als Indiz für mangelnde Glaubwürdigkeit gelten, wenn ein
homosexueller Asylbewerber sich gegenüber den Behörden nicht sofort
outet. Diese Nachsicht ist gut. Denn wer sich jahrelang versteckt
hat, kann sich oft nicht sofort öffnen. Die Missbrauchsgefahr, die
durch das Urteil entsteht, ist begrenzt. In Afrika und Asien ist
Homosexualität so verpönt, dass kaum jemand leichthin behauptet,
homosexuell zu sein, der es gar nicht ist.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200