Die Huldigungen, die ihr für die Tätigkeit als
unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
seitens der Bundesregierung zuteil wurden, vermochten sie jedenfalls
nicht von entschiedenen Forderungen an die Bundesregierung
abzuhalten: Insbesondere die Entschädigungsregelungen seien dringend
zu reformieren. Dass die lebenslangen Verletzungen eines Missbrauchs
professioneller Therapie bedürfen, dass Opfer schon aus
psychologischen Gründen eine angemessene Entschädigung erhalten
müssen, sind zentrale – und weitgehend unerfüllte – Forderungen.
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