Es ist gewiss nachvollziehbar, dass Böhmermann sich 
über Merkel ärgert. Sie hatte das Gedicht in einem Telefonat mit der 
türkischen Regierung „bewusst verletzend“ genannt. Regierungssprecher
Steffen Seibert hatte öffentlich über die Bewertung berichtet. Später
bezeichnete die Kanzlerin ihre Aussage als Fehler. Allein schon aus 
diesem Grund wird sie ihre Aussage nicht wiederholen. Gleichwohl 
sollte kein deutsches Gericht der Regierungschefin die Wiederholung 
einer derartigen Einschätzung untersagen. Sie muss schließlich 
manövrieren und im Zweifel auch mal Fehler machen können. Umso mehr 
sollte Böhmermann mit dem Versuch scheitern, Merkels Verhalten für 
rechtswidrig erklären zu lassen.
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