Der Einsatz der Bundeswehr im Innern wurde nach dem
Husarenstück des späteren Bundeskanzlers genau geregelt – und zwar
sehr restriktiv. Daran hat auch das Verfassungsgericht nichts
geändert, als es die Möglichkeiten 2012 ein wenig erweiterte. So kann
den Einsatz militärischer Mittel jenseits ziviler Katastrophenhilfe
nur die gesamte Bundesregierung beschließen. Die Unionsparteien
tragen den Einsatz der Bundeswehr seit Jahren wie eine Monstranz vor
sich her. Sie wollen beweisen, dass ihnen für die innere Sicherheit
nichts zu schade ist. Doch für den Schusswaffeneinsatz in diffizilen
Lagen gibt es Spezialkräfte der Polizei, die nicht nur ihr Handwerk
beherrschen, sondern auch mit der bundesweit uneinheitlichen
Rechtslage vertraut sind. Lasst der Polizei, was ihre Aufgabe ist!
Aber stattet sie besser aus.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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