Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der
vehement für das Abkommen geworben hatte, kann das von Karlsruhe
ermöglichte vorläufige Inkrafttreten des Vertrages auf der Habenseite
verbuchen. Auf der anderen Seite verweisen Foodwatch, Campact und
andere Kläger mit Genugtuung auf die Bedingungen, unter denen der
Zweite Senat seine Zustimmung gestellt hat: Nur die Vertragsinhalte,
die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen, dürfen
vorläufig in Kraft treten. Wichtiger noch ist die zweite Auflage,
dass heute nur wirksam werden darf, was morgen wieder umkehrbar ist.
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