Der Chemieunfall am Freitagabend auf der Autobahn 9
im Burgenlandkreis war die Folge eines ziemlich normalen
Verkehrsunfalls, in den ein Gefahrguttransport jederzeit verwickelt
werden kann. Die Auswirkungen waren alles andere als normal.
Offenbar gibt es eine Lücke im Gesetz, so dass acht Menschen das
giftige Gas einatmeten. Ohne die chemische Reaktion wäre nach dem
Unfall lediglich über Sachschaden gesprochen worden. Hier muss sich
der Gesetzgeber seine Liste der Zulässigkeiten im Gefahrgutgesetz
noch einmal anschauen. Auf der A 9 sind nur zwei Behälter
aufgeplatzt. Es hätte auch ein Dutzend sein können.
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Hartmut Augustin
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