Grundsätzlich ist es richtig, die Kostenbeteiligung 
der Kinder zu begrenzen. Schließlich ergibt es keinen Sinn, sie 
selbst in die Sozialhilfe zu stürzen. Aber die nun geplante pauschale
Grenze von 100 000 Euro ist völlig unangemessen. Sie sollte 
allenfalls bei der Hälfte liegen. Viel wichtiger wäre es ohnehin zu 
verhindern, dass ein Pflegebedürftiger überhaupt auf Sozialleistungen
angewiesen ist. Einst wurde die Pflegeversicherung genau dafür 
geschaffen.
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