Im „Fall Ecclestone“ führt die Einstellung des
Verfahrens nun dazu, dass zwar der ehemalige BayernLB-Vorstand wegen
Bestechlichkeit verurteilt wurde, aber eine Bestechung nicht
stattgefunden hat. Bei diesem erschütternden Ergebnis schaut der
Strafprozess in Deutschland nun so verdutzt aus der Wäsche, als hätte
ihn ein Auto aus dem Renn-Zirkus Bernie Ecclestones gerammt.
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