Mitteldeutsche Zeitung: zu Edathy

Noch ist kein Beweis dafür erbracht, dass er sich
kinderpornografisches Material besorgt hat, keine Anklage erhoben,
kein Urteil gefällt. Aber seine Partei hat vorsorglich seinen
Parteiausschluss eingeleitet. Wer die Staatsanwaltschaft Hannover
beobachtet, könnte meinen, die Unschuldsvermutung sei außer Kraft
gesetzt und gegen das Recht der Ankläger ersetzt, die Presse auf dem
Laufenden zu halten. Edathy wehrt sich mit einer Strafanzeige. Was
bleibt ihm übrig? Es geht nicht darum, einen Konsumenten von
Kinderpornografie zu verteidigen, sondern einen Bürger, der
unschuldig ist bis zu seiner Verurteilung.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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