Sicher, in der aktuellen einstweiligen Anordnung
geht es um eine Verfahrensfrage. Aber wer die einschlägigen
Entscheidungen des Gerichts verfolgt, der wird den Verdacht nicht
los, dass den Damen und Herren in Karlsruhe die ganze Richtung nicht
passt. Nicht in einem Urteil, aber in einem Interview hat
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle diese Position auf den Nenner
gebracht: Mehr Europa durch Übertragung weiterer wesentlicher
Souveränitätsrechte ist nicht drin, es sein denn, das Grundgesetz
würde geändert – und zwar vom Volk selbst. Ob der Bundestag den 41
Mitgliedern des Haushaltsausschusses Teile seiner
Eurokrisen-Kontrolle übertragen darf, nicht aber den neun
Parlamentariern in einem neuen Gremiums – ist das eine
Verfassungsfrage?
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