Die Karlsruher Richter können freilich nichts daran
ändern, dass ihre Wirkungsmacht durch die Grenzen des Nationalstaates
begrenzt ist – vor allem dann, wenn sie in der Europäischen Union auf
eine Institution treffen, die (nicht zuletzt auf Betreiben der
Deutschen) mit ähnlicher Unabhängigkeit ausgestattet ist wie sie
selbst: Die Europäische Zentralbank (EZB). Wenn die Währungshüter
beschließen, Stabilitätspolitik zu betreiben, indem sie
Staatsanleihen krisenbedrohter Euro-Partner aufkaufen, können weder
Politiker noch Richter sie daran hindern. Auf diese Weise wird das
Haftungsrisiko aller Partner (auch der Deutschen) erhöht – ohne
politische Beschränkung und ohne parlamentarische Kontrolle.
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