Die klassischen Strafen in Deutschland sind
Allzweckstrafen und eine solche könnte das Fahrverbot durchaus auch
sein. Dennoch gibt es gewichtige Argumente, die gegen eine derartige
Ausweitung von Fahrverboten bei der Strafbemessung sprechen. So ist
es beispielsweise sehr schwer zu überwachen. Nur wenn der Verurteilte
zufällig in eine Kontrolle kommt, fällt auf, dass er ohne
Führerschein gefahren ist. Außerdem ist das Fahrverbot
verfassungsrechtlich problematisch, weil es sozial ungleiche
Wirkungen erzeugt. Der Reiche kann sich gegebenenfalls dann einen
Chauffeur leisten, der Arme nicht. Und schließlich gäbe es ein
Stadt-Land-Gefälle. Wer in einer Großstadt mit hervorragendem
öffentlichem Nahverkehr wohnt, ist von einem Fahrverbot deutlich
weniger betroffen als Menschen auf dem Land, die ohne Auto kaum mehr
zum Arbeitsplatz kämen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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