Doch der Richterspruch wird in erster Linie der
spezifischen Situation in Frankfurt gerecht. Politik und Flughafen
hatten im Mediationsverfahren mit Anwohnern vereinbart, dass für den
Bau der neuen Landebahn im Gegenzug ein Nachtflugverbot erlassen
wird. Im Planfeststellungsbeschluss fand sich dieses überraschend
nicht mehr. Klar, dass sich lärmgeplagte Bürger verschaukelt fühlten.
Gut, dass sie Recht bekommen haben. Wenn der Flughafen täglich 17
Nachtflüge will, was angesichts von 126 Flügen pro Stunde tagsüber
für die Anwohner wohl verkraftbar wäre, muss das vorher vereinbart
werden. Das Industrieland Deutschland benötigt ausgebaute
Flughäfen. Dies geht nicht ohne Lärm.
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