Doch  der Richterspruch wird in erster Linie der 
spezifischen Situation in Frankfurt gerecht.  Politik und Flughafen 
hatten im Mediationsverfahren mit Anwohnern vereinbart,  dass für den
Bau der neuen Landebahn im Gegenzug ein Nachtflugverbot erlassen 
wird.  Im Planfeststellungsbeschluss fand sich dieses überraschend 
nicht mehr. Klar, dass sich lärmgeplagte Bürger verschaukelt fühlten.
Gut, dass sie Recht bekommen haben.  Wenn der Flughafen  täglich 17 
Nachtflüge  will, was angesichts  von 126 Flügen pro Stunde  tagsüber
für die Anwohner wohl verkraftbar wäre, muss das vorher vereinbart 
werden. Das Industrieland Deutschland  benötigt ausgebaute  
Flughäfen. Dies geht nicht ohne Lärm.
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