Was aber tun, wenn die Versicherten den
Zusatzbeitrag nicht zahlen? Rösler Lösung: Die Kassen melden den
Arbeitgebern säumige Zahler, die Arbeitgeber behalten dann zwei
Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ein und leiten das Geld
den Kassen zu. Einfach, unbürokratisch, schnell. Trotz alledem
hinterlässt das Vorhaben ein ungutes Gefühl. Dass Arbeitgeber im
Auftrag von Sozialversicherungen als Inkasso-Unternehmen handeln
sollen, mag juristisch korrekt sein. Für das Verhältnis zwischen
Belegschaft und Betriebsleitung ist der Vorschlag Gift. Zumal der
Eindruck entstehen könnte, die Arbeitgeberseite erbringe somit eine
Gegenleistung für das Einfrieren ihres Finanzierungsanteils am
Gesundheitssystem. Der Vorwurf der Kungelei wird nicht lange auf sich
warten lassen. Daher sollten die Unternehmen nachdenken, ob sie zum
Erfüllungsorgan der Kassen werden wollen.
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Hartmut Augustin
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