Oft geht der Bedrohung eine Beleidigung voraus. Hier muss die
Justiz viel beherzter eingreifen, sie darf nicht mehr warten, bis es zu
tätlichen Angriffen kommt. Das Fehlurteil des Landgerichts Berlin, das etwa in
der Herabwürdigung der Abgeordneten Renate Künast als „Drecksfotze“ keine
strafbare Beleidigung sehen mochte, kündet von einer überkommenen Auffassung von
Liberalität. Falsch ist es auch, in Fällen von Bedrohungen immer nur Geldstrafen
zu verhängen. Wer etwa die Kinder eines politischen Gegners bedroht, gehört in
Haft. Solche Signale braucht das Land.
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