Mitteldeutsche Zeitung: zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Bemerkenswert! Aber vielleicht kann die
Familienministerin ja auch nur lesen – wie die Gruppe von
CDU-Abgeordneten, die das auch fordert. Ihre Lektüre: Ein Urteil, mit
dem das Bundesverfassungsgericht gerade die Verweigerung des
beamtenrechtlichen Familienzuschlags für gleichgeschlechtliche
Partnerschaften kassiert hat. Das Grundgesetz verbiete einen
„gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss“, heißt es da, bei dem
ein Personenkreis dem anderen vorgezogen werde. Unterscheidet sich in
dieser Verfassungsperspektive das allgemeine Steuer-Splitting vom
speziellen Beamtenzuschuss? Wohl kaum. Also ist es gut, dass es noch
Politiker gibt, die nicht dauernd vom Verfassungsgericht an die Hand
genommen werden wollen, sondern selbstständig handeln. Spät genug!

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