Streng genommen hatten die Richter allerdings lediglich über
Sanktionen geurteilt, die der Ablehnung von Job- oder Förderangeboten folgen.
Nicht aber über solche, die verhängt werden, wenn Langzeitarbeitslose ohne
wichtigen Grund einen Jobcenter-Termin versäumen. Ein Weisungsentwurf an die
Jobcenter sah nun vor, dass Hartz-IV-Empfängern dann die Leistungen auch um
mehr als 30 Prozent gekürzt werden können. Gut, dass Arbeitsminister Hubertus
Heil (SPD) das gestoppt hat.
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