Wirklich nachvollziehen können wird auch diese
Zahlen kaum jemand. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte
Transparenz verliert sich in 240 Einzelkategorien und der Definition,
wer denn als Vergleichsgruppe herangezogen wurde. Im Gedächtnis
geblieben ist hingegen die Festlegung von Finanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU), die Reform dürfe nicht mehr als 480 Millionen Euro
kosten, und der Chor von FDP und CSU, die am liebsten gar keine
Erhöhung gesehen hätten. Fünf Euro sind deshalb ein Kompromiss, auf
den man wahrscheinlich genauso gut hätte verzichten können. Denn
Bestand wird er kaum haben, da die Regierung keine Mehrheit im
Bundesrat hat, der zustimmen muss.
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