Ein Problem besteht darin, dass die polizeiliche und
juristische Aufklärungsquote zu gering ist. Sie liegt – wenn man die
Zahl der durchgeführten Gerichtsverfahren zugrunde legt – bei kaum
mehr als zwei Prozent. Wenngleich die Sicherheitsbehörden ihre
Anstrengungen verstärkt haben: Das ist mehr als erschütternd. Die
eigentliche Hürde für die Beamten der Polizei ist, die jeweiligen
Einzeltäter oder die kriminellen und professionell organisierten wie
agierenden Banden überhaupt zu schnappen und anschließend
gerichtsfeste Beweise zu liefern. Wenn beides nicht gelingt, ist das
Strafmaß, das das Gesetz vorgibt, am Ende zweitrangig.
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