So viel steht jedenfalls fest: Das jetzige
Hundegesetz Sachsen-Anhalts hält keine Antwort parat, die auch den
Umgang mit den gefährlichsten Hunden regelt. Hier besteht
offenkundiger Handlungsbedarf. Das ist ein Mangel, den der Landtag
bei der angepeilten Überprüfung des Hundegesetzes beheben kann und
muss. Würde man sich dieser Herausforderung nicht stellen, bliebe
es auf Dauer bei einer rechtlichen Grauzone, von der eine große
Verunsicherung ausgeht.
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