Dass NRW und andere Bundesländer nun juristisch
nachjustieren wollen, ist richtig. Harte Strafen müssen künftig auch
dann möglich sein, wenn ein illegales Wettrennen folgenlos bleibt und
keiner verletzt wird. Anzunehmen ist, dass andere Sanktionen die
meist jungen Männer ohnehin härter treffen als häufig zur Bewährung
ausgesetzte Gefängnisstrafen: der Entzug des Autos zum Beispiel oder
ein langjähriges Fahrverbot. Solche Maßnahmen, die der
Gesetzesentwurf ebenfalls umfasst, sind das stärkste Argument für die
Novelle. Ein verurteilter Raser, der mit der Straßenbahn zum
Tuning-Treff mit seinen Autofreunden zockeln muss? Die Höchststrafe!
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Hartmut Augustin
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