Nicht einmal 400 Anträge wurden seit Inkrafttreten
des Informationszugangsgesetzes im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt
gestellt. Nicht einmal 100 pro Jahr, verteilt auf Hunderte
Kommunalverwaltungen, Landesbehörden und Ministerien. Kritiker, die
einst meinten, das Gesetz würde die Arbeit der Verwaltungen
blockieren, stehen blamiert da. Antragstellern hilft das wenig –
denn Sachsen-Anhalts Informationszugangs- ist vielmehr ein
Informationsverhinderungsgesetz.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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