Mitteldeutsche Zeitung: zu Inzest

Für Missbrauch und Gewaltverhältnisse gibt es schon
andere Strafbestimmungen. Auch der Verweis auf drohende Erbschäden
ist problematisch. Nicht einmal für Menschen mit Erbkrankheiten gibt
es heute Beschränkungen beim Paarungsverhalten. Es ist daher schwer
zu begründen, warum gerade bei Geschwistern die Gefahr von krankem
Nachwuchs zu einem strafrechtlichen Verbot führen soll. Man muss sich
immer vor Augen halten: Wer zu seiner Liebe steht und das Gesetz
ignoriert, muss für Jahre ins Gefängnis. So etwas sollte es in einem
aufgeklärten Staat nicht geben.

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Hartmut Augustin
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