Für Missbrauch und Gewaltverhältnisse gibt es schon 
andere Strafbestimmungen. Auch der Verweis auf drohende Erbschäden 
ist problematisch. Nicht einmal für Menschen mit Erbkrankheiten gibt 
es heute Beschränkungen beim Paarungsverhalten. Es ist daher schwer 
zu begründen, warum gerade bei Geschwistern die Gefahr von krankem 
Nachwuchs zu einem strafrechtlichen Verbot führen soll. Man muss sich
immer vor Augen halten: Wer zu seiner Liebe steht und das Gesetz 
ignoriert, muss für Jahre ins Gefängnis. So etwas sollte es in einem 
aufgeklärten Staat nicht geben.
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Hartmut Augustin
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