Der eigentliche Profiteur dieser Entscheidung ist 
die  Pressefreiheit.  Warum das so ist, ergibt sich aus einem Urteil 
des Bundesgerichtshofs vor 34 Jahren. Damals, am 20. Januar 1981, 
erkannte der VI. Zivilsenat im Boulevard-Blatt „Fehlentwicklungen 
eines Journalismus“, der die Aufgabe der Presse und ihre 
Verantwortung aus dem Auge verloren habe. Mit diesen ebenso höflichen
wie klaren Worten wiesen die Bundesrichter eine Klage der Zeitung 
gegen den Journalisten Günter Wallraff zurück, der in seinem berühmt 
gewordenen Buch „Der Aufmacher“ ihre einschlägigen Arbeitsmethoden 
eindrücklich beschrieben hatte. Seit diesem Urteil ließ das Blatt 
kaum eine  Gelegenheit verstreichen, die höchstrichterliche Bewertung
zu bestätigen. Deshalb erinnert die   juristische Niederlage des 
Blatts wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Medien 
insgesamt an ihre  Verantwortung  und die Notwendigkeit medialer 
Aufklärung.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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