Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seinem
Beschluss zur Berliner Bankgesellschaft eine solche eher moralische
Herangehensweise erschwert. Wenn Großkredite mit unzureichender
Sicherung vergeben werden, genügt es für eine Strafbarkeit nicht,
dass die Richter hinterher feststellen, das Risiko sei zu groß
gewesen. Erforderlich ist vielmehr, dass ein Sachverständiger konkret
berechnet, welchen unmittelbaren Wertverlust die mangelhafte
Sicherung verursacht hat. Wenn es denn so einfach wäre! Denn
natürlich fließen auch in alle Rechenmodelle wieder moralische
Wertungen ein: Wie viel Risiko tut einem Unternehmen noch gut und wo
beginnt das Glücksspiel? Vermutlich ist es wirklich besser, wenn
solche Wertungen von Wirtschaftskennern vorgenommen werden.
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Hartmut Augustin
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