Es ist die Pflicht des Staates,  Verbrecher zu 
verfolgen, aber er muss  die Verhältnismäßigkeit wahren. Das ist der 
Kern des Urteils, das die Verfassungsrichter  gesprochen haben.  Ein 
Staatsanwalt darf sich nicht bei Belieben das Passwort zu einem 
E-Mail-Account beschaffen, die Polizei darf nicht bei jeder Bewegung 
im Internet aus   dem Verdacht heraus die Information anfordern, 
welcher Nutzer dahintersteht.  Die Bereitschaft,  die Kommunikation 
von Bürgern zu überwachen, ist auf Seiten des Staates  deutlich 
gestiegen.  Derlei  Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte  
Post- und Fernmeldegeheimnis sollen aber nur legitim sein  bei 
schweren Straftaten, so die Richter.
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