Es ist die Pflicht des Staates, Verbrecher zu
verfolgen, aber er muss die Verhältnismäßigkeit wahren. Das ist der
Kern des Urteils, das die Verfassungsrichter gesprochen haben. Ein
Staatsanwalt darf sich nicht bei Belieben das Passwort zu einem
E-Mail-Account beschaffen, die Polizei darf nicht bei jeder Bewegung
im Internet aus dem Verdacht heraus die Information anfordern,
welcher Nutzer dahintersteht. Die Bereitschaft, die Kommunikation
von Bürgern zu überwachen, ist auf Seiten des Staates deutlich
gestiegen. Derlei Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte
Post- und Fernmeldegeheimnis sollen aber nur legitim sein bei
schweren Straftaten, so die Richter.
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