Männer, die Zweifel an einer ihnen zugeschriebenen
Vaterschaft haben, sollen mehr Rechte bekommen. Maas plant eine
Auskunftspflicht, wonach Frauen offenlegen müssen, mit wem sie in der
in Frage kommenden Zeit Geschlechtsverkehr hatten. Das klingt nach
einem schwierigen juristischen Mikado. So sollen die Ansprüche der
Scheinväter auf Erstattung der geleisteten Unterhaltszahlungen vom
tatsächlichen Kindsvater im neuen Gesetz auf zwei Jahre begrenzt
werden. Der Gesetzgeber folgt dabei wohl auch dem klugen Gedanken,
dass er die Lebenslügen und privaten Geheimnisse nicht vollständig
regulieren kann und will. Die Familie bleibt ein großes Spielfeld
unfassbarer Möglichkeiten. Auch dort, wo sie sich gerade erst
anbahnt.
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